Der Verkäufer darf diese Informationen nur im Rahmen einer behördlichen/rechtlichen Verpflichtung offenlegen. Verfügt der Verkäufer im Rahmen einer forensischen Untersuchung mit nachgewiesener Ermittlungskapazität über die von ihm angeforderten Informationen, kann er diese der zuständigen Behörde zur Verfügung stellen.
Kreditkarteninformationen werden niemals gespeichert, Kreditkarteninformationen werden nur während des Inkassovorgangs (auf der E-Commerce-Site) sicher an die entsprechenden Banken übermittelt und für die Bereitstellung verwendet und nach der Bereitstellung aus dem System gelöscht.
Informationen wie die E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer des Käufers werden vom Verkäufer nur für Standard-Produktlieferungs- und Benachrichtigungsverfahren verwendet. In manchen Zeiträumen können Kampagneninformationen, Informationen zu neuen Produkten und Werbeinformationen nach der Genehmigung an den Käufer gesendet werden.